Das ist dann der Fall, wenn die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit 6 Wochen überschreitet, was in den fraglichen Fällen meist zutrifft. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist im Sozialgesetzbuch SGB IX verankert und hilft beim Wiedereinstieg. Neben Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur medizinischen Rehabilitation werden im Rahmen eines BEM begleitende Hilfen im Arbeitsleben gewährt. Hamburger Meile: Eingewöhnung. Stufenweise Wiedereingliederung: das Hamburger Modell Neben dem BEM gibt es ein weiteres System zur Rückführung in die Arbeitsfähigkeit: die Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch (SGB) V. Dabei wird ein Mitarbeiter Schritt für Schritt zurück ins Arbeitsleben geführt, zunächst z. B. mit einer täglichen Arbeitszeit von 2 Stunden, die nach 2–4 Wochen entsprechend der Leistungsfähigkeit weiter ausgebaut wird. Eingliederungszeit - Wie lange dauert die stufenweise Wiedereingliederung? Insgesamt dauert die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell meist zwischen 6 Wochen und 6 Monaten.
Zum Beispiel: Manche Mitarbeiter*innen starten mit einem Arbeitspensum von 4 Stunden pro Tag, nach zwei Wochen wird auf 6 Stunden erhöht, nach weiteren 2 Wochen auf das frühere Arbeitsniveau von 8 Stunden pro Tag. Wird es in einer Phase zu viel, wird diese entweder zurückgesetzt und es gilt die Arbeitszeit der letzten Phase oder die Phase wird verlängert. Das "Hamburger Modell" dauert zwischen 6 Wochen und 6 Monaten, in seltenen Fällen kann es auf 12 Monate verlängert werden. Das sind die Voraussetzungen für eine Wiedereingliederung nach dem "Hamburger Modell" Der oder die Arbeitnehmende wird als arbeitsunfähig eingestuft. Eingewohnung hamburger modell video. Das bedeutet er oder sie ist weiterhin von einem Arzt oder einer Ärztin krankgeschrieben. Der oder die Mitarbeitende ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Alle beteiligten Parteien haben der Wiedereingliederung zugestimmt. Das beinhaltet den oder die arbeitsunfähige Mitarbeitende, die gesetzliche Krankenkasse sowie Arbeitgeber*in. Eine ärztliche Fachperson bescheinigt dem oder der Mitarbeitenden eine ausreichende Belastbarkeit, um die bisherige oder eine ähnliche Tätigkeit im eigenen Berufsgebiet wieder aufzunehmen.