Verordnung Über Die Einheiten Und Einrichtungen Des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - Katsv)

June 2, 2024, 11:30 pm

Organisation des Brandschutzes Gemäß des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz - BbgBKG) unterhalten die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise bei Brandgefahren, bei anderen Gefahren in Not- und Unglücksfällen und bei Großschadensereignissen sowie bei Katastrophen eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr. Die amtsfreien Gemeinden, die Ämter, die kreisfreien Städte und die Landkreise üben diese Aufgaben als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung und als Sonderordnungsbehörde aus. Das Land sorgt für die notwendigen zentralen Ausbildungen. Brandenburgisches brand und katastrophenschutzgesetz bw. Mit der Unterhaltung Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) als nachgeordnete Einrichtung des Ministerium des Innern und für Kommunales trägt das Land zur Verbesserung des Brandschutzes bei. Im Land Brandenburg wird der Brand- und Katastrophenschutz flächendeckend fast ausschließlich mit ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren sowie Helfern des Katastrophenschutzes gewährleistet.

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Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE) Die LSTE als nachgeordnete Einrichtung des Ministeriums des Innern ist aufgrund ihrer strukturellen Gliederung ein wesentlicher Bestandteil des integrierten Gefahrenabwehrsystems des Landes Brandenburg. Die von ihr wahrgenommenen Aufgaben stehen als Gefahrenvorsorge/-abwehr im Kernbereich des staatlichen Handelns. Die Entwicklung der LSTE zum Kompetenzzentrum wird weiter forciert. Brandschutzgesetz – Brand-Feuer.de. Link zur Internetseite der LSTE Feuerwehrinfrastruktur-Richtlinie Richtlinie des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Förderung des Aufbaus und des Erhalts der Feuerwehrinfrastruktur sowie der Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerwehren (vom 16. November 2020) Richtlinie und Antragsunterlagen zum Download

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Dem Land kommt dabei eine Unterstützungsfunktion gegenüber den Aufgabenträgern zu. Mit der "Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes - Katastrophenschutzverordnung (KatSV)" hat das Land Brandenburg die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes verbindlich geregelt.

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§ 4 Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung (1) Die Katastrophenschutzeinheiten im Sinne von § 2 Absatz 2 Satz 1 sind auf der Grundlage der in der Anlage festgelegten personellen Mindeststärke aufzustellen sowie mit der gemäß der Anlage vorgesehenen Technik und Ausrüstung auszustatten. (2) Der Bund stellt für Zwecke des Zivilschutzes gemäß § 13 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes vom 25. März 1997 ( BGBl. I S. 726), das zuletzt durch Artikel 2 Nummer 1 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2350) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ergänzende Zivilschutzausstattung zur Verfügung. Brandschutz | Ministerium des Innern und für Kommunales. Diese ist in die Katastrophenschutzeinheiten im Sinne des § 2 Absatz 2 zu integrieren. Die ergänzende Zivilschutzausstattung kann auch im Rahmen des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung verwendet werden. § 5 Ausbildung (1) Die Ausbildung in den Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen ist auf Anordnung der Aufgabenträger im Sinne des § 2 Absatz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes durchzuführen.

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Auf Grund des § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes vom 24. Mai 2004 ( GVBl. I S. 197) verordnet der Minister des Innern: § 1 Regelungsbereich Diese Verordnung regelt in Ausgestaltung der sich aus dem Gesetz ergebenden Aufgaben zur landesweiten Vereinheitlichung die Organisation, die Mindeststärke von Personal, Technik und Ausrüstung sowie die Ausbildung und den Einsatz der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes. Die Regelungen gelten, soweit hierfür fachlicher Bedarf besteht. Brandenburgisches brand und katastrophenschutzgesetz sachsen. § 2 Organisation (1) Im Katastrophenschutz des Landes Brandenburg sind folgende Fachdienste vorgesehen, die von den unteren Katastrophenschutzbehörden auf der Grundlage ihrer Gefahren- und Risikoanalyse durch Einheiten und Einrichtungen im Sinne von Absatz 2 untersetzt werden: Führung, Brandschutz, Sanitätsdienst, Betreuungsdienst, Gefahrstoffschutz, Bergung/Instandsetzung einschließlich Wassergefahren und Versorgung.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben setzen die unteren Katastrophenschutzbehörden neben den öffentlichen Feuerwehren die im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen ein. Die Aufgabenträger können die Einheiten auch selbst betreiben (Regieeinheiten). Darüber hinaus wirkt die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk mit ihren Einheiten insbesondere im Fachdienst Bergung/Instandsetzung mit. Katastrophenschutz | Ministerium des Innern und für Kommunales. Die ergänzende Zivilschutzaus- und -fortbildung des Bundes wird in die Ausbildung der Katastrophenschutzeinheiten und -einrichtungen integriert.

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