Man kann davon ausgehen, dass monatliche (Netto-) Einkünfte über 10. 200, - Euro nicht vollständig für den laufenden Unterhalt ausgegeben werden, sondern dass ein Teil davon der Vermögensanlage dient. Der über 10. 200, - Euro hinausgehende Teil wird darum regelmäßig nicht mitgerechnet. Derjenige Ehegatte, der trotzdem eine Anrechnung dieses Teils haben möchte, muss beweisen, dass während der Ehe auch der darüber hinausgehende Betrag für Unterhaltszwecke ausgegeben wurde (OLG Köln FamRZ 2002, 326). Nach Abzug aller Unterhaltsschulden muss dem Unterhaltspflichtigen mindestens ein Betrag von 1. 200, - Euro für sich selbst übrig bleiben (so genannter Selbstbehalt, siehe das Kapitel " Welche Beträge müssen dem Unterhaltspflichtigen verbleiben? Kostenloser Unterhaltsrechner nach Düsseldorfer Tabelle 2022. ") Würde dieser Betrag unterschritten, so ist der Ehegattenunterhalt entsprechend zu kürzen (siehe unten Beispiel 5). Beispiele: (1) Der unterhaltspflichtige Ehegatte hat ein unterhaltsrelevantes Einkommen von 2. 850, - Euro, es sind keine Kinder vorhanden.
Erwerbseinkünfte von Kindern werden jedoch nur dann berücksichtigt, wenn dies unter Abwägung aller Umstände zumutbar ist. Es geht um Billigkeitsgesichtspunkte. Volljährige Kinder Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld als Einkommen gewertet und voll auf den Unterhalt angerechnet. Macht das volljährige Kind eine Lehre und bezieht es eine Ausbildungsvergütung, wird diese ebenfalls komplett auf den von den Eltern zu leistenden Unterhaltsbetrag angerechnet. Es wird aber ein ausbildungsbedingter Mehrbedarf in Höhe von 90 Euro von der Ausbildungsvergütung abgezogen. Minderjährige Kinder Bei minderjährigen Kindern verhält sich die Anrechnung von eigenem Einkommen anders. Ein Schüler ist darf in keinem Fall zu einer Erwerbstätigkeit herangezogen werden. Folglich bleiben seine Einnahmen aus einem Ferienjob anrechnungsfrei. Unterhalt bei 1000 euro netto live. Das gilt jedenfalls dann, wenn sie nur das Taschengeld erhöhen, also geringfügig sind. Überschreitet das das Einkommen die Geringfügigkeitsgrenzen, so bleiben mindestens 40 Euro als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei.
Soll salopp ausgedrück heißen, wenn sich ein unterhaltspflichtiges Kind vor Eintritt des Pflegefalls bis zur Unterkante verschuldet hat, kann man in der Unterhaltsberechnung auch nur noch von dem Einkommen ausgehen, was übrig bleibt. Daher können eingegangene Verbindlichkeiten bis zur Kenntnis des Unterhaltsfalls berücksichtigt werden, danach eingegangene Verbindlichkeiten nur noch im Ausnahmefall. Leider rechnen viele Sozialämter noch entsprechend der bis zum 31. 2019 geltenden Rechtslage. Danach wurde z. bei einem Alleinstehenden ohne Kinder gerechnet wie folgt: unterhaltsrechtlich bereinigtes Nettoeinkommen von 4. 500 Euro - 2. Unterhalt bei 1000 euro netto en. 000 Euro Selbstbehalt = 2. 500 Euro, davon 50% = 1. 250 Euro monatlichen Elternunterhalt. Das ist meiner Ansicht nach falsch. Viele gewichtige Stimmen in der juristischen Literatur sehen das genauso wie ich. Denn diese Berechnungsweise ist ungerecht im Vergleich zu demjenigen, der 99. 000 Euro Brutto verdient und möglicherweise einen Ehepartner hat, der nochmals 100.
Bezüglich der 100. 000 Euro Grenze gilt der Einkommensbegriff aus dem SGB IV. Es zählen also alle Einkünfte nach dem Einkommenssteuergesetz dazu (also auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung - natürlich nur der Gewinn-, Kapitalerträge, Einnahmen aus selbstständiger und nichtselbstständiger Tätigkeit usw. ). Das Einkommen des Ehepartners des unterhaltspflichtigen Kindes zählt nicht zu den 100. 000 Euro dazu. Bezüglich des Maßstabes, ob überhaupt Elternunterhalt gezahlt werden muß, bleibt also das Einkommen des Ehepartners außen vor. Wenn aber dann das unterhaltspflichtige Kind wiederum Elternunterhalt zahlen muß, weil es selbst mehr als 100. 000 Euro Brutto verdient, zählt auch das Einkommen des Ehepartners in die Unterhaltsberechnung mit rein, so jedenfalls der aktuelle Stand der Unterhaltsrechtsprechung. Für die Berechnung der 100. 000 Euro Grenze bleibt auch das Kapitalvermögen außen vor, nur die Kapitalerträge wie z. B. Zinsen, Dividenden etc. Unterhalt bei 1000 euro netto ke. sind relevant. In der Konsequenz heißt das, daß ein Millionär, der nicht arbeitet und lediglich Zinserträge unter 100.
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