Nutzen Sie die Chance und lassen Sie durch uns Ihre Daten prüfen! Warum sollte ich schon jetzt einen Energiedienstleister beauftragen? Da die Energieaudits in der zweiten Jahreshälfte erwartungsgemäß ansteigen, lohnt es sich schon heute, einen passenden Dienstleister zu suchen, der den Weg hin zu einem erfolgreichen Energieaudit 2019 begleitet. Aufgrund der hohen Nachfrage haben wir unsere Rabattaktion bis Ende Juni verlängert. Novelle Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) - Aktueller Stand. Bei uns erhalten Sie einen Rabatt von 10% auf Ihr Energieaudit 2019, wenn Sie sich bis zum 30. Juni melden. Nutzen Sie den Rabatt und gehen Sie gelassen in Ihr Energieaudit. first energy, Ihr EnergieExperte kennt alle Rahmenbedingungen, bereitet Ihre Auditierung vor, behält den Überblick und steht Ihnen stets als kontinuierlicher Ansprechpartner zur Seite. So können Sie gemeinsam mit first energy Ihre Datenerfassung auf Vordermann bringen, Strukturen verbessern und Analysen bereitstellen. Damit auch Sie erfolgreich Ihr Energieaudit durchlaufen und alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, unterstützen wir Sie mit unserer langjährigen Erfahrung als Energiedienstleister.
000 € bedeuten Kommen Sie frühzeitig auf uns zu, um den Ansturm der starken Nachfrage zu umgehen Weitere Informationen zur Durchführung eines Energieaudits finden Sie hier: Energieaudit nach DIN EN 16247-1 Ansprechpartner Marcel Stüer Leiter Geschäftsfeldentwicklung | Business Development Entwicklung, das ist Marcel Stüers Stichwort: Nach der Ausbildung zum Technischen Zeichner setzte er seine Ambitionen im Umwelt- und Klimaschutz zielstrebig mit dem Master of Engineering im Umweltingenieurwesen fort. Nach dem er als Abteilungsleiter die Sparte Industrie, Handel & Gewerbe erfolgreich aufgebaut hat, ist er nun in der Bode Planungsgesellschaft für das Business Development zuständig – und sorgt jetzt täglich für effektiven Projektfortschritt in allen Geschäftsbereichen. Nach dem Motto: Entwicklungen verfolgen und Erfolge entwickeln. BMWK - Bundestag stimmt für Vereinfachung und Weiterentwicklung der verpflichtenden Energieaudits. Kompetenzen & Interessen: BAFA und KfW- gelisteter Energieberater / Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA) / Förderungen für Neubau und Sanierung von energieeffizienten Immobilien oder Anlagentechnik / Technologieschwerpunkt Abwärme / Energieaudits nach DIN EN 16247-1 / Einführung der DIN EN ISO 50001 / Bierbrauer / Sport (Fußball, Joggen, Fitness, Squash) Kontakt: +49 (0)251 14984-121;, Betreff: Zentrale
Merkblätter des BAFA Auf der Webseite des BAFA findet sich bereits eine Vorab-Information als "Merkblatt zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs" und weitere Informationen über die Änderungen. Das Merkblatt beschreibt, wie die Energiedaten für die Eingabe aufbereitet und eingegeben werden können und richtet sich sowohl an Unternehmen, die über und unter die Bagatellgrenze fallen. Es ergänzt das "Merkblatt für Energieaudits", das vom BAFA im Hinblick auf die anstehende zweite Verpflichtungsperiode überarbeitet und zuletzt am 28. 06. 2019 veröffentlicht wurde. In umfassenden Fragen und Antworten werden zudem hilfreiche Informationen zur Novellierung zur Verfügung gestellt. Hinweis der Redaktion: Unter dem Absatz "Meldepflicht über durchgeführte Energieaudits" wurde nachträglich (29. Änderungen energieaudit 2019 express. 11. 2019) ein "auch" eingefügt. Damit soll noch einmal betont werden, dass sowohl energieauditpflichtige Unternehmen, die unterhalb der Bagatellgrenze liegen als auch solche, die oberhalb der Bagatellgrenze liegen, eine Online-Erklärung an das BAFA abgeben müssen.
zu den im Audit vorgeschlagenen Maßnahmen sowie - ggf. den Kosten des Audits ab. Die Meldung muss innerhalb von zwei Monaten nach Durchführung des Audits, spätestens bis Ende März 2020 erfolgen. Änderungen ergeben sich auch für die Personen, die beabsichtigen, ein Energieaudit durchzuführen. Bislang konnten Auditoren sich freiwillig in eine vom BAFA geführte Liste eintragen lassen. Künftig müssen Personen, die ein Audit durchführen wollen, sich beim BAFA registrieren und sowohl den Nachweis führen, dass Sie über die erforderliche Fachkunde verfügen, als auch, dass sie sich durch Fortbildungen auf dem Stand der Technik halten. Personen, die sich freiwillig in die vom BAFA geführte Liste haben eintragen lassen, müssen sich nicht erneut registrieren. Energiedienstleistungsgesetz – Neuerungen 2019 | WertE. Der erstmalige Fachkundenachweis ist innerhalb einer großzügigen Frist von drei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erbringen. Ein Verstoß gegen die Verpflichtungen ist bußgeldbewehrt.
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