Hohenfelden Bootsverleih Preise

July 2, 2024, 3:42 am
Bootausleihordnung 1. Die Bootsausleihordnung dient der Sicherheit und Ordnung. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. 2. Die Öffnungszeiten werden gesondert bekannt gegeben. 3. Der Verleih der Boote erfolgt nur an Personen ab 16 Jahre. 4. Von der Benutzung der Boote sind alkoholisierte Personen und solche, die aus hygienischen Gründen nicht zugelassen werden können, ausgeschlossen. 5. Alle im Boot mitfahrenden Personen (max. 4 Erwachsene) müssen vor Beginn der Fahrt ein Bootsticket lt. Angeln in Hohenfelden. Preisliste erwerben. Die Bootstickets sind aufzubewahren und bei Kontrollen der Mitarbeiter der FSH vorzuzeigen. Besucher ohne Bootsticket zahlen eine Geldstrafe von 25, 00 EUR. 6. Bei Überschreitung der Zeit wird pro angefangene halbe Stunde die Nachlösegebühr in Höhe des Bootstickets für eine halbe Stunde fällig. 7. Die Mitarbeiter der FSH sind berechtigt ein Pfand für die Bootsnutzung zu verlangen. 8. Das Mitführen von Tieren ist nicht gestattet. 9. Das Anlegen der Boote ist nur an der Bootsanlegestelle See-Terrassen gestattet.
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10. Im Bereich des Bootssteges ist das Baden verboten sowie aus den Booten. 11. Der Mindestabstand zum Ufer und zu den Reusen beträgt 5 Meter. 12. Die Bedienung der Ruder darf jeweils nur von einer Person erfolgen. Bootsverleih hohenfelden prise en main. 13. Für Schäden, die durch unsachgemäßen Umgang an den Booten und den Rudern entstehen, haftet der Entleiher bis zum Wiederbeschaffungswert. 14. Durch den Erwerb des Bootstickets erkennt der Entleiher die Bootsausleihordnung an.

Informationen und Texte gemeldet von: Marcel Röder am 17. 07. 2011

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