Sicherheits Und Gesundheitskoordinator

July 2, 2024, 5:14 am

Kontakt Wir freuen uns, Ihnen ein unverbindliches Angebot machen zu dürfen! FFM SIGEKO Als TÜV-Zertifizierte SiGe-Koordinatoren stellen wir Ihnen eine geschulten SiGeKo zur Unterstützung Ihres Bauvorhabens zur Verfügung. Arbeiten auf der Baustelle sind mit besonderen Gefährdungen verbunden. Die Beschäftigten sind oft schwierigen Witterungsverhältnissen, Arbeiten in der Höhe oder den Problemen eines nichtstationären Arbeitsplatzes ausgesetzt. Hinzu kommt, dass auf einer Baustelle häufig mehrere Firmen an einem Bauprojekt beteiligt sind. Damit diese sich nicht gegenseitig gefährden, müssen die Tätigkeiten aller Unternehmen aufeinander abgestimmt und koordiniert werden. Dafür ist der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator, kurz SiGeKo, zuständig. Sicherheits- und Gesundheitskoordination. Können oder wollen Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen, kümmern wir uns gerne für Sie darum. Wann ist ein SiGeKo erforderlich? Seit 1998 ist der Einsatz des SiGeKo in der Baustellenverordnung (BauStellV) geregelt. Laut §3 BauStellV ist der Bauherr dazu verpflichtet, einen Sicherheitskoordinator einzustellen, wenn Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf der Baustelle arbeiten.

Sicherheits- Und Gesundheitskoordination

Zur Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen muss laut Baustellenverordnung, abhängig von den Baustellenrandbedingungen, ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) eingesetzt werden. Der SiGeKo sorgt sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase des Bauvorhabens für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Beschäftigten auf der Baustelle. Für diese Leistungen werden ausgebildete und zertifizierte Mitarbeiter/-innen eingesetzt. Kompetenzbereiche SiGeKo während der Planungsphase SiGeKo während der Bauphase

Sicherheits- und Gesundheitskoordination nach Baustellenverordnung "SiGeKo" Der Bauherr ist, als Veranlasser eines Bauvorhabens, für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf der Baustelle verantwortlich. Aufgrund der überproportional hohen Unfallzahlen gegenüber anderen Branchen, wurde 1998 die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) erlassen. Die Baustellenverordnung schreibt vor, dass bei Bauvorhaben, bei denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber eingesetzt werden, ein geeigneter Koordinator für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutzplan bestellt werden muss. Der Bauherr oder der von ihm beauftragte Dritte, können diese Aufgabe bei fachlicher Eignung selbst wahrnehmen oder dies einem Dritten übertragen. Da auf nahezu auf jeder Baustelle mehr als eine Firma tätig ist und der Bauherr oftmals nicht die fachliche Kompetenz (s. Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen - RAB) besitzt, empfiehlt es sich, einen externen Koordinator zu bestellen.

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