Ein Recht ist deshalb geschützt, weil es Missbraucht werden kann, nicht weil es keine Konsequenzen gibt", sagt Wilson. "Es wird einen allgemeinen Zugang zu Waffen geben. Selbst wenn ich der Einzige bin, der daran arbeitet, wird es geschehen. "
Ich kann dann mit der Person vor der Haustüre sprechen und auch die Türe öffnen. Heute wars mal wieder soweit. Es klingelt, ich hebe ab, sehe einen Polizisten vor der Türe stehen. "Guten Tag, Waffenkontrolle" "Guten Tag, tut mir leid, ich bin leider nicht zu Hause". Ratloses Gesicht, kurzes Schweigen. "Ich bin hier wegen der Waffenkontrolle, bitte die Türe öffnen. " "Geht leider nicht, das Ganze geht übers Internet, es ist leider niemand zu Hause". Wieder kurze Pause "Aha, dann komme ich morgen wieder, Passt 17:00 Uhr? " "Passt perfekt, Danke, Wiederhören" "Wiederhören" Alles sehr freundlich und morgen habe ich dann meine erste 5 Jahres Kontrolle. ich zahl dir gerne 1€ für ein Foto von den Herren als du ihnen gesagt hast du bist nicht daheim es geht alles übers Internet. Das Original kann sich Fehler erlauben, die Kopie muss perfekt sein rupi. 50 BMG Beiträge: 7052 Registriert: Fr 11. Jan 2013, 14:07 Wohnort: Mitteleuropa von rupi » Fr 17. Waffenkontrolle zu house.com. Mai 2019, 18:10 Neurologe44 hat geschrieben: ↑ Fr 17. Mai 2019, 18:06 Also ich hab das Gefühl, dass ich eigentlich überfällig betreffend Kontrolle bin.
Was passiert, wenn ich meine Waffen oder auch Munition nicht ordnungsgemäß untergebracht habe? Zum Beispiel in einem A-Schrank mehr als die zehn zulässigen Langwaffen oder eine Kurzwaffe? Bei Verstößen gegen die Aufbewahrungsvorschriften muss man unterscheiden: Verstöße gemäß § 36 Abs. 1 oder 2 sind nach § 53 Abs. 1 Nr. 19 WaffG bußgeldbewehrt. Waffenkontrolle zu hause 2. Außerdem kann je nach Schwere des Verstoßes auch die WBK entzogen werden. Wird jedoch gegen die Aufbewahrungsvorschriften vorsätzlich verstoßen und entsteht dadurch die konkrete Gefahr, dass eine Schusswaffe oder Munition abhanden kommt oder Unbefugte darauf zugreifen können, liegt eine Straftat nach dem mit der Novellierung neu eingefügten § 52 a WaffG vor. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Beispiel: Eine geladene Kurzwaffe liegt auf dem Küchentisch und Kinder/ Jugendliche (im Prinzip alle Nichtberechtigten) können darauf zugreifen. Aber auch bisher galt schon, dass der Waffenbesitzer wegen fahrlässiger Vergehen (fahrlässige Körperverletzung, fahrlässige Tötung) verurteilt werden kann, wenn ein Unberechtigter sich die Waffen verschaffen konnte und damit ein solches Delikt – sei es fahrlässig, sei es vorsätzlich – beging.