Das ist dann der Fall, wenn derjenige Ehegatten, der unberechtigterweise Geld abgehoben hat, dies mit dem Vorsatz tat, den anderen Ehegatten zu schädigen. Dieser Vorsatz ist immer dann vorhanden, wenn der Ehegatte weiß, dass er mehr abhebt als ihm zusteht. Im Übrigen muss derjenige Ehegatte, der Geld vom Gemeinschaftskonto abgehoben hat, sich diesen Betrag natürlich auf einen evtl. Unterhaltsanspruch anrechnen lassen. Beispiel: Auf das Konto fließt nur Geld des allein verdienenden Ehemannes. nachdem die Miete und andere gemeinsame Schulden abgebucht wurden, ist noch ein Guthaben von 1. Erbschaftsteuer bei der Zugewinngemeinschaft von Eheleuten. 000, - Euro auf dem gemeinsamen Konto. Die Frau hebt ordnungsgemäß nur "ihre" Hälfte von 500, - Euro ab. Wenn in diesem Fall die Unterhaltsberechnung beispielsweise ergibt, dass die Frau gegen ihren Mann einen Unterhaltsanspruch i. monatlich 750, - Euro hat, so kann sie von ihm für den laufenden Monat nur noch 250, - Euro verlangen – 500, - Euro hat sie ja bereits vom gemeinsamen Konto abgehoben. 3. Schulden auf einem gemeinsamen Konto Sind auf einem gemeinsamen Konto Schulden, so handelt es sich um gemeinsame Schulden.
Um das Anfangsvermögen zu berechnen, wird eine Bilanz erstellt. Das bedeutet, dass Aktiva (Habenseite) und Passiva (Sollseite) aufzulisten und gegenüberzustellen sind. Auf die Habenseite (= Aktiva) gehören u. a. : Bankkonten, Sparbücher, Wertpapierdepots Kapitallebensversicherungen, die nicht in den Versorgungsausgleich fallen Immobilien Forderungen persönliche Gegenstände wie Schmuck, Sammlungen, Pkw, die nicht familiär genutzt werden Auf die Sollseite (= Passiva) gehören u. a. : Darlehen, Hypotheken Schulden Steuernachforderungen sonstige Verbindlichkeiten. Was mit den Vermögensgegenständen während der Ehe geschehen ist, hat keine Bedeutung für den Zugewinnausgleich. Durch den Kaufkraftschwund wird eine inflationsbedingte Anpassung nötig. Welcher Anteil fällt bei Ehegatten in den Nachlass des Verstorbenen?. Diese Wertanpassung wird vom Anwalt nach einer gesetzlichen Umrechnungsformel berechnet. Schenkungen und Erbschaften im Anfangsvermögen Vermögen, das ein Ehegatte nach Eintritt des Güterstands von Todes wegen oder mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist nach Abzug der Verbindlichkeiten dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen (sogenannter privilegierter Hinzuerwerb, § 1574 Abs. 2 BGB).
06. 2008 | 11:17 Vielen Dank für die promte Beantwortung meiner Fragen. Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, müssen im Rahmen der Wertermittlung des Endvermögens alle Vermögenswerte aufgelistet und die Kontobewegungen offengelegt werden. Soeben bin ich in diesem Portal auf eine ähnliche Fragestellung gestoßen (24. 07, Einsicht auf US-Konten, beantwortet von W. Geyer), die etwas von ihren Ausführungen abweicht. Hier steht: "Es besteht keine Pflicht… Vorlage entsprechender Nachweise, z. B. Kontoauszüge und kein Einsichtsrecht…". Es besteht aber die Möglichkeit vom Partner eine eidesstattliche Versicherung zu verlangen. Gemeinschaftskonto oder getrennte Konten: Die Vor- und Nachteile. Ich bin jetzt schon etwas verunsichert. Und wie ist dies mit einer eidesstattlichen Versicherung. Kann dies im Rahmen des Auskunftanspruch gemacht werden und reicht der Verdacht aus, dass ich annehme, mein Mann habe Vermögen verschwendet, um mich zu benachteiligen. Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 02. 2008 | 22:15 Jeder Partner hat einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Endvermögens gem.
Beim Gemeinschaftskonto diskutiere ich mit meinem Mann manchmal über große Anschaffungen. Mit Selbstständigkeit hat das nichts mehr wirklich zu tun. Es ist vorteilhaft, wenn jeder sein Geld hat. Nachteile getrennte Konten Vor allem, wenn einer der Partner beruflich zurücksteckt für die Kinder, empfinden viele getrennte Finanzen innerhalb der Familie nicht mehr gerecht. Die meisten wechseln dann auf ein Gemeinschaftskonto. Das ist nicht verwunderlich: Die Erziehung der Kinder kann auch anstrengend sein und Arbeit bedeuten, bezahlt wird sie jedenfalls nicht. Das Elternteil, das weiterhin voll berufstätig ist verdient ohne weitere Einschränkungen. Spätestens jetzt sollte ein Ausgleich gefunden werden. Das ist aber auch möglich mit getrennten Konten. Kleine Ausgaben summieren sich. Besonders bei getrennten Konten ist eine genaue Haushaltsbuchführung notwendig, um die Kosten im Blick zu haben. Wenn Partner unterschiedlich viel verdienen, möchte der eine vielleicht mehr ausgeben für die gemeinsame Wohnung oder den gemeinsamen Urlaub.