Autor Nachricht Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 0i ES (CG4) Anmeldedatum: 24. 03. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 04. 04. 2010, 22:22 zitieren Also ich hab mich auf die schnelle mal mit Paint versucht. Bei Fragen... fragen Tatortskizze - [ Bild vergrößern] ▲ pn Gesperrt Anmeldedatum: 29. 11. 2004 Beiträge: 19440 04. Frage 2.2.12-004: Sie wollen am rechten Fahrbahnrand parken. Wie groß muss der Abstand zwischen Ihrem Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzung mindestens sein? — Online-Führerscheintest kostenlos, ohne Anmeldung, aktuelle Fahrschulbögen (Februar 2022). 2010, 23:14 zitieren privatgrundstück, da kann nen auto stehen wie es will ▲ pn Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 2010, 23:20 zitieren denk ich auch. na mal schauen ob noch post kommt. wenn ja wird es erstmal nen einspruch geben ▲ pn Beobachter Anmeldedatum: 05. 01. 2012 Beiträge: 1 05. 2012, 13:47 zitieren Die Antwort ist hier fast eindeutig. Du darfst da nicht parken. Ich gehe davon aus das es nicht Privatgrundstück ist. Eurer Zaun ist Grundstücksende, oder hab ihr auch auserhalb eures Zauns Grundstück. Grünfläche ist "unbefestigt" also nicht zum Parken gedacht. Du hättest auf der Strasse parken müssen.
Autor Nachricht Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 0i ES (CG4) Anmeldedatum: 24. 03. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 31. 2010, 22:50 zitieren Hey, meine Frau hat heute ein Knöllchen direkt vor unserer Haustür bekommen. Da parken wir schon seit 2 Jahren und es gab noch nie eins. Folgende Angaben habe ich dazu: Tatbestandsnummer: 112062 Parken nicht am Fahrbahnrand Konkretisierung: Unbefestigte Fläche, Am Zaun Verwarnungsgeldhöhe: 15€ Nun zu meinem Einwand: Sie stand auf dem Seitenstreifen (in Fahrtrichtung) Der Seitenstreifen war dazu ausreichend befestigt (also Auto hat keine Abdrücke hinterlassen, ist nicht versunken, oder so) Es ist das Stück Grün vor unserem Haus Gehts noch? Dürfen die das? Hab mir den Tatbestand mal rausgesucht und zerpflückt. Parken nicht am rechten Fahrbahnrand - Forum: Verkehrsrecht. Gemäß §12 Abs. 4 StVO ist parken dort erstmal grundsätzlich erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist. Und es ist richtig, sie hat nicht am Fahrbanhnrand, sondern auf dem Seitenstreifen, geparkt.
Antwort für die Frage 2. 2. 12-004 ➜ Informationen zur Frage 2. 12-004 Führerscheinklassen: A, A1, A2, AM, B, L, M, S, T.
Dort muss dann wohl 2, 55 Platz sein zum anderen Strassenrand. 3 Meter nur wenn dort eine weisse Linie ist. die 2, 55 habe ich irgendwo mal gelesen dass diese Breite garantiert sein muss. Wenn nicht muss ein Schild wohl aufgestellt werden. Wen die Grünfläche nur da ist weil da keine parkt, wird die Sache nicht mehr so eindeutig. Einfach die § richitg zerpflücken. dann darf man fast alles ▲ pn Gesperrt Anmeldedatum: 31. 10. 2006 Beiträge: 3401 05. 2012, 13:51 zitieren tengräber von Beruf? ▲ pn Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 06. 2012, 14:23 zitieren Ok, der Thread ist schon ne Weile her Das Verfahren ging wie folgt aus: Habe darauf hingewiesen, dass ich nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt habe, sondern auf dem Seitenstreifen, der dazu ausreichend befestigt und nicht durch Verkehrszeichen XXX (kein Plan wie die Nummer war) eingeschränkt ist. Sie möchte am rechten fahrbahnrand parken in nederland. Habe dann noch den entsprechenden §12 Abs. 4 (glaube ich) zitiert. Das Verfahren wurde daraufhin gemäß §56 Ordnungswidrigkeitengesetz eingestellt.
Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich? Wird das von euch allen so gehandhabt? hatten andere ebenso ein Knöllchen oder nur du? Evtl ist das dann noch Willkür aber das geht zu weit Klar ist, dass du nicht dort Parken darfst, wenn ein zu geringer Abstand dann ensteht. Hier spielt dann auch eine vorhandene bzw nichtvorhandene Fahrbahnmarkierung eine Rolle. Sollte dieser aber dann vorhanden sein, kein Verbotszeichen steht, es Innerorts steht und sonst keine Einschränkungen gegeben sind dort nicht zu parken (Ampel, Kreuzung, Feuerwehrzufahrten etc) kannst auch auf der Fahrbahn parken ▲ pn Fortgeschrittener Name: Jens Geschlecht: Fahrzeug: Honda Accord Coupe 2. 2008 Beiträge: 163 Wohnort: Berlin 04. 04. 2010, 21:42 zitieren Zitat generell sind rechtsberatungen nur von Rechtsanwälten erlaubt, wir dürfen das nicht. Parken nicht am rechten Fahrbahnrand - Also ich hab mich auf die.... ja ich weiß. ist ja nur interessehalber. werde mich darauf ja nicht berufen Zitat zu punkt 3. na das ist es ja. das ist unser privater grund und boden Zitat Parken auf dem Seitenstreifen, ist das Üblich?
2014 eingesetzten filmischen Darstellungen (Videos). Die Videos selbst sind in diesem eBook nicht enthalten, können jedoch kostenfrei auf der Webseite des Bundesanzeigers heruntergeladen / angeschaut werden. Sie möchte am rechten fahrbahnrand parken youtube. Bei Prüfungsfragen, die sich auf solche Videos beziehen, wird in diesem eBook auf die entsprechenden Downloads hingewiesen. Dieses eBook beinhaltet farbige Abbildungen und ist für Lesegeräte mit Farbwiedergabe konzipiert.
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