Untere Denkmalschutzbehörde Kassel

July 3, 2024, 2:52 pm

Frau S. Marx Bauaufsichtsamt Sachgebietsleiterin Denkmalschutz Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Karte anzeigen Telefon: 03628 738-470 E-Mail: Raum: 282 Nachricht schreiben Adresse exportieren Frau H. Hansemann Bauaufsichtsamt Sachbearbeiterin Denkmalschutz Ritterstraße 14 99310 Arnstadt Telefon: 03628 738-472 E-Mail: h. Raum: 281 Bei der Instandsetzung bzw. Sanierung von Kulturdenkmalen sind die Bestimmungen des Thüringer Denkmalschutzgesetzes (ThDSchG) einzuhalten. Im Landratsamt Ilm-Kreis sind dafür die Sachbearbeiter der Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSB) zuständig. Außerdem besteht die Möglichkeit, bei der UDSB Landes-Fördermittel zu beantragen und Anträge auf Steuervergünstigungen zu stellen. Aufgabenbereiche der Unteren Denkmalschutzbehörde: Beratung von Denkmaleigentümern (Hinweise für Denkmaleigentümer) Prüfung von Anträgen auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis und Erteilung entsprechender Bescheide bzw. Denkmalrechtliche Genehmigung beantragen | Landkreis Kassel. Zustimmungen einschließlich der Prüfung der Einhaltung erteilter Auflagen Bearbeitung und Weiterleitung von Förderanträgen bzw. Anträgen auf Steuerermäßigung an das Land Thüringen Fördermittel auf dem Gebiet des Denkmalschutzes im Ilm-Kreis Denkmalpreis des Ilm-Kreises Tag des offenen Denkmals

  1. Untere denkmalschutzbehörde kassel international

Untere Denkmalschutzbehörde Kassel International

Herausgeber Stadt Kassel, documenta-Stadt Obere Königsstraße 8 / Rathaus 34117 Kassel Telefon: 0561 115 Telefax: 0561 787 2258 E-Mail: info kassel de De-Mail: service de

Bevor Sie eine Bewilligung bekommen, prüft das LfDH, ob die Voraussetzungen für eine Zuwendung vorliegen. Einen Rechtsanspruch auf Förderung haben Sie nicht. Die Bewilligung einer Zuwendung legt unter anderem fest: die Maßnahme, die gefördert wird, die Höhe der Anteilfinanzierung des LfDH, die Zweckbindung der Zuwendung, die Höhe der von Ihnen nachzuweisenden Kosten der Maßnahme, die Verbindlichkeit des von Ihnen vorgelegten Kosten und Finanzierungsplans. Sie erhalten die Zuwendung erst nach Durchführung der geförderten Maßnahme beziehungsweise nach Erreichen der nachzuweisenden Kosten und nach Einreichung des Verwendungsnachweises. Dazu müssen Sie unter anderem alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den förderfähigen Kosten zu tun haben. Denkmalgeschützte Gesamtanlagen - Veränderung beantragen | Landkreis Kassel. Es ist Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklungen nach Maßgabe des Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten, sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden ( § 1 Abs. 1 Hess.

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