Die bisherigen Urteile des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte zeigen, dass hier strenge Maßstäbe angelegt werden. Das Prüfen des Wareneingangs ist schon dann schuldhaft verzögert, wenn geringe Nachlässigkeiten vorliegen, die bei einem ordnungsgemäßen Geschäftsgang vermeidbar gewesen wären. Ausreden wie zum Beispiel "Mitarbeiter waren krank", "Der verantwortliche Lagerleiter war auf Fortbildung" oder "Der Fehler war auf den ersten Blick nicht zu entdecken" stoßen im Streitfall bei Richtern mit 100%-iger Sicherheit auf taube Ohren. Tipp: Vereinbaren Sie mit wichtigen Lieferanten per Rahmenvertrag die Länge der Prüf- und Rügefrist. Klauselvorschlag: "Für die Wareneingangskontrolle wird eine Prüf- und Rügepflicht von einer Woche ab Eintreffen der Sendung vereinbart. Arglistig verschwiegener Baumangel – Verjährungsfrist für Mängelbeseitigungskosten. " Sachmangel: Die Mängelanzeige ist wichtig Kommentar zu Absatz 2 § 377 HGB: Juristisch betrachtet ist die Mängelanzeige wichtiger als die Untersuchung der Ware. Nur durch das rechtzeitige Informieren des Lieferanten sichern Sie sich Ihre Rechte.
04. 2013 – V ZR 266/11 – hingewiesen. Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden.
Hierhin gehört etwa die bewusste Verwendung von nicht erprobten Materialien, die bewusst unterlassene notwendige Untersuchung des Baugrundes oder die bewusst unterlassene Durchführung der Bauüberwachung durch den Architekten. Der Arglist gleichgestellt wird ein Verhalten, bei dem der Unternehmer ein Werk arbeitsteilig herstellen lässt, etwa ein Bauträger durch Subunternehmer. In diesen Fällen muss der Bauträger durch entsprechende Organisation (etwa Bauüberwachung) sicherstellen, dass die Herstellung ohne Mängel erfolgen kann. Bei groben oder offensichtlichen Mängeln ist von fehlerhafter Organisation auszugehen. Verjährungsfristen bei arglistiger Täuschung Vertragsrecht. Bis zum Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes zum 1. 1. 2002 wurde in diesen Fällen eine Verjährungsfrist von 30 Jahren zu Grunde gelegt, der damals regelmäßigen Frist. Die Regelverjährung beträgt aber seit dem 1. 2002 nur noch 3 Jahre, sie beginnt aber auch erst mit der Fälligkeit des Anspruches und Kenntnis des Inhabers von diesem Anspruch. Häufig übersehen wird, dass unabhängig von der Kenntnis die Ansprüche aber spätestens 10 Jahre nach der Entstehung des Anspruches verjähren, wenn es sich nicht um Schadenersatzansprüche wegen einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit handelt.
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Positive Kenntnis von den Mängeln und dem arglistigen Verhalten des Beklagten erlangte die Klägerin erstmalig im Jahre 2011. Nachdem die Beklagte eine Übernahme der Mängelbeseitigungskosten abgelehnt hatte, erhob die Klägerin Klage. Die Beklagte wandte die Einrede der Verjährung ein. Die Klägerin obsiegte in erster Instanz. Nach Auffassung des Landgerichts begann die Verjährung im Jahre 2011, dem Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels, und hatte die Klägerin die Klage im Jahre 2012 daher noch rechtzeitig vor Ablauf der Verjährung erhoben. Dagegen legte die Beklagte Berufung ein. Das Berufungsgericht gab der Beklagten recht. Die Verjährung von Ansprüchen aufgrund arglistigen Verschweigens von Baumängeln beginnt nach Auffassung des Berufungsgerichts, mit der Abnahme der Werkleistung. Für den Verjährungsbeginn gilt hier – so das OLG Karlsruhe - das gleiche wie bei den Gewährleistungsansprüchen. Arglistig verschwiegener mangel frist in math. Gemäß § 199 Abs. 3 Nr. 1 BGB verjähren derartige Ansprüche daher ohne Rücksicht auf Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis innerhalb von zehn Jahren nach der Abnahme.
Ich stehe aber ganz am Anfang und versuch mich jetzt mal langsam in die Materie reinzuarbeiten! Daher bin ich für jeden Tip wo ich was finde und wie man das ganze am besten angeht echt Dankbar! LG Busfraenky Erstellt am 07. 2010 um 22:30 Uhr von nicoline noch 'n tip: blauen Button "Betriebsratswahl" hier oben links anklicken!
Und um hier von vornherein Missverständnisse zu vermeiden, empfehle ich die Unterschrift als Bewerber und eine weitere Unterschrift als Unterstützer. So vermeidet man es, dass die eigene Unterschrift, mit der man seine Kandidatur starten will, vom Wahlvorstand nur als Stützunterschrift verstanden wird.