Gestattungsvertrag Wegerecht Muster

July 1, 2024, 12:31 pm

", EuroHeat&Power 4/2013, S. 21 ff. Die gegenteilige Ansicht vertritt das OLG Stuttgart, Urteil vom 26. März 2020, 2 U 82/19. Das Urteil wird mit divergierenden Ansichten besprochen von Fricke, RdE 2020, S. 291 ff. Frohberg, CuR 2020, S. 86 ff. v. Hammerstein/Heller, EWeRK 2020, S. 130 ff. Körber, NZKart 2020, S. 340 ff. Körber, RdE 2020, S. 333 ff. Quick, IR 2020, S. 159 f. Wolkenhauer, EnWZ 2020, S. 178 ff. Dieser Anspruch beruht auf dem "Wegemonopol" der Gemeinde. Die Gemeinde ist als Inhaberin des örtlichen Wegenetzes marktbeherrschend im Sinne des § 18 GWB und unterliegt deshalb kartellrechtlichen Bindungen: BGH, Urteil vom 11. 11. 2008, KZR 43/07 RdE 2009, S. 378 ff. mit Anm. Fricke, RdE 2009, S. Privatrechtlicher Vertrag zum Wegerecht (ohne Eintragung im GB) kündbar?. 380 ff. und Topp, IR 2009, S. 155 f. BGH, Urteil vom 17. 12. 2013, KZR 66/11 RdE 2014, S. 177 ff. Scholtka/Keller-Herder, RdE 2014, S. 189 ff. BKartA: Abschlussbericht Sektoruntersuchung Fernwärme 2012, Rn. 253 5. Kein Anspruch der Gemeinde auf Erwerb der Fernwärmeleitungen nach Ende eines Gestattungsvertrags Gemeinden haben keinen Anspruch auf Erwerb der Fernwärmeleitungen nach Ende eines Gestattungsvertrags.

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Die Prüfung erfolgt auf Antrag. Hinweis: Auszüge aus der Stadtgrundkarte mit Katasterangaben sowie Eigentümerinformationen aus dem Automatischen Liegenschaftsbuch sind erhältlich im Amt für Geoinformation und Bodenordnung Kartenstelle Warsbergstraße 1 99092 Erfurt Tel. Gestattungsvertrag/grundbuchseitige Sicherung durch Dienstbarkeit | Erfurt.de. 0361 655-3490 FAX 0361 655-6707 e-Mail: Frau Brückner-Schön Sachgebietsleiterin Bestandsverwaltung work Tel. +49 361 655-2754 +49 361 655-2754 fax Fax +49 361 655-2759 Weitere Leistungen in der Kategorie städtische Grundstücksangelegenheiten

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1. Begriff Wegenutzungsverträge sind privatrechtliche Verträge, mit denen die Gemeinde Unternehmen das Recht gewährt, ihre Verkehrswege zur Verlegung von Versorgungsleitungen zu nutzen. Wegenutzungsverträge für Fernwärmeleitungen werden seit jeher als Gestattungsverträge bezeichnet. Damit wird sprachlich klargestellt, dass sich der Rechtsrahmen erheblich von dem für Strom- und Gasnetze der allgemeinen Versorgung geltenden Rechtsrahmen (dort: § 46 Abs. 2 EnWG) unterscheidet. Für diese Wegenutzungsverträge hingegen hat sich der Begriff "Konzessionsvertrag" eingebürgert. Gestattungsvertrag wegerecht master class. 2. Keine Ausschließlichkeitsrechte Gestattungsverträge, die einem Fernwärmeversorgungsunternehmen das ausschließliche Recht gewähren, im Gemeindegebiet Fernwärmeleitungen zu errichten, verstoßen gegen das Kartellverbot (§ 1 GWB) und sind daher unzulässig. Das war für Fernwärmeleitungen schon immer so. Ganz im Gegensatz dazu die Strom- und Gasversorgung, bei der zu Zeiten der monopolisierten Energiewirtschaft (bis 1998) Ausschließlichkeitsrechte kartellrechtlich geduldet wurden (§ 103 GWB a.

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