Voris NvstÄTtvo | Landesnorm Niedersachsen | NiedersÄChsische VersammlungsstÄTtenverordnung (NvstÄTtvo) Vom 8. November 2004 | GÜLtig Ab: 01.02.2005

July 2, 2024, 8:05 pm

zum Gastspielprüfbuch............................................... (Titel der Gastspielveranstaltung) Angaben über feuergefährliche Handlungen (Diese Angaben sind erforderlich, wenn auf der Bühne oder der Szenenfläche oder im Versammlungsraum szenisch bedingt geraucht oder offenes Feuer verwendet wird. Die Angaben befreien nicht von den Verpflichtungen nach § 35 Abs. 2 Satz 3 NVStättVO. ) Handlungen mit offenem Feuer Zeitpunkt im Ablauf Anzahl Art (Zigarette, Kerze o. Ä. ) Szenischer Ablauf (Ablauf der Aktion) Ort auf der Bühne oder Szenenfläche Löschen oder Aschablage Gliederungspunkt der Gefährdungsanalyse Erläuterungen: Der Zeitpunkt im Ablauf kann, je nach Veranstaltungstyp, in Akten, Szenen, Bildern, Programmpunkten oder Musikstücken oder in Minuten von einer Nullzeit ausgehend, angegeben werden. Unter Anzahl ist die Stückzahl der zu diesem Zeitpunkt entzündeten Effekte einzutragen. Art bezeichnet den Typ des Effektes, z. Niedersächsische versammlungsstättenverordnung pdf converter. B. Zigarette, Kerze, Fackel, Brennpaste oder Gas. Ort auf der Bühne oder Szenenfläche bezeichnet, in welchem Teilraum oder auf welcher Teilfläche die Aktion hauptsächlich stattfindet.

Niedersaechsische Versammlungsstättenverordnung Pdf

000 Besucherplätzen Lautsprecherzentrale, Räume für Polizei, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst 26 Abschrankung und Blockbildung in Sportstadien mit mehr als 10.

Vorherige Seite Nächste Seite § 14 NVStättVO, Sicherheitsstromversorgung, elektrische Anla... Teil 2 – Allgemeine Bauvorschriften → Abschnitt 4 – Technische Einrichtungen § 14 NVStättVO – Sicherheitsstromversorgung, elektrische Anlagen und Blitzschutzanlagen (1) Versammlungsstätten müssen eine Anlage für die Sicherheitsstromversorgung haben, die bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen mit elektrischer Energie übernimmt, insbesondere der 1. Anlagen der Sicherheitsbeleuchtung, 2. automatischen Feuerlöschanlagen und Druckerhöhungsanlagen für die Löschwasserversorgung, 3. Rauchabzugsanlagen, 4. Brandmeldeanlagen und 5. VORIS Inhaltsverzeichnis NVStättVO | Landesnorm Niedersachsen | Niedersächsische Versammlungsstättenverordnung (NVStättVO) vom 8. November 2004 | gültig ab: 01.01.2022. Alarmierungsanlagen. (2) In Versammlungsstätten für verschiedene Veranstaltungsarten müssen bauliche Vorkehrungen, wie Installationsschächte und -kanäle oder Abschottungen, vorhanden sein, damit Kabel und Leitungen vorübergehend so verlegt werden können, dass sich Feuer und Rauch nicht ausbreiten können und die sichere Begehbarkeit der Rettungswege nicht beeinträchtigt wird.

[email protected]