Sorgerecht Durch Fehlende Kommunikationsbereitschaft Verspielt

July 4, 2024, 4:56 am
Folgerungen aus der Entscheidung Sind Eltern nicht in der Lage oder willens, eine dem Kind drohende Gefahr abzuwenden, ist die Trennung des Kindes von den Eltern gerechtfertigt. Jedoch muss das elterliche Fehlverhalten bei weiterem Verblieb zu einer nachhaltigen Gefährdung des Kindeswohls führen. Zur Abwendung der Gefahr ist auf Basis des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als mildestes Mittel eine Beauftragung des Jugendamtes durch Vollmachtserteilung zur Übernahme einzelner Sorgerechtsbestandteile möglich. Im dem Fall obliegt das Sorgerecht weiterhin den Eltern; sie haben die Pflicht zur sorgfältigen Auswahl des Vollmachtnehmers, zu dessen ausreichender Information und zur regelmäßigen eingehenden Kontrolle. Sorgerechtsentzug wegen mangelnder kommunikation in der. Fehlt es jedoch dauerhaft an der Kooperationsbereitschaft des Sorgerechtsinhabers oder ist dessen baldiger Widerruf absehbar, ist dieser Lösungsweg nicht geeignet. Aus Gründen der Gefahrenabwehr für das Kindeswohl hatte das Jugendamt angesichts der geschilderten Verhaltensweisen des Kindesvaters keine Handhabe, die ihm erteilten "Aufträge" zur Wahrnehmung einzelner Sorgerechtsbestandteile für das Kind zu erfüllen; es war vielmehr gezwungen, das Auftragsverhältnis zu beenden und zum - wenngleich auch härtesten - Mittel des Sorgerechtsentzugs umzuschwenken.

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Auch der Einwand, die "mütterliche Alleinsorge" sei generell besser für das Kind, greife nicht. Beanspruche eine Mutter die alleinige Sorge für sich, müsse sie genaue Gründe benennen, dass bei einer gemeinsamen Sorge das Kindeswohl gefährdet ist. "Gelingt ihr dies nicht oder unterbleibt jeder Vortrag zur Entwicklung des Kindeswohls", so sei der Antrag des Vaters auf gemeinsame Sorge begründet, betonten die Brandenburger Richter. Rechtsanwälte - Zimmermann, Gretz, Trautmann, Bäuerle. Denn der Gesetzgeber gehe seit der gesetzlichen Neuregelung im Jahr 2013 von der Vermutung aus, dass die gemeinsame Sorge generell dem Kindeswohl dient. Eine Kindeswohlgefährdung liege nicht vor, nur weil die Eltern ein Sorgerechtsverfahren anstrengen und sich deshalb streiten. Andernfalls wäre kein Verfahren mehr denkbar, bei dem die gemeinsame Sorge ohne nähere Nachforschungen angeordnet werden könne. Dies würde aber dem Willen des Gesetzgebers widersprechen. Dass im konkreten Fall keinerlei Kommunikation möglich sei, stehe im Widerspruch zu konkreten Ereignissen.

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Ein brandaktuelles Urteil des BVerG macht zurzeit von sich Reden und hat auch die Medien erreicht. Schon schlagen die Wellen hoch, nicht zuletzt aufgrund einer mehr als unglücklichen Schlagzeile der Süddeutschen in der Berichterstattung über diese Entscheidung. Doch was ist tatsächlich passiert, was bedeutet das und wie neu ist diese Entscheidung wirklich? Wenn ein beeinflusstes Kind den Kontakt "von selbst" ablehnt In dem durch den BVerG-Beschluss bekannt gewordenen Fall spiegelt sich ein Ablauf, den es leider selten aber doch immer wieder gibt: Nach Trennung der Eltern wird ein Kind von dem Elternteil, bei dem es überwiegend lebt, gegen den anderen Elternteil beeinflusst. Sorgerecht durch fehlende Kommunikationsbereitschaft verspielt. Umgangskontakte werden verhindert, immer wieder werden neue Verfahren zur Regelung des Umganges angestrebt und verlaufen mehr oder weniger im Sande. Der Kontaktausfall zieht sich also immer weiter und weiter, Kind und Umgangselternteil haben sich irgendwann seit Monaten nicht mehr gesehen, zudem ist das Kind zunehmend durch die Beeinflussung des anderen Elternteils indoktriniert und irgendwann ist der Punkt erreicht, an dem das Kind selbst mit allem Nachdruck ablehnt, den Umgangselternteil noch einmal wieder zu sehen.

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Spannungen zwischen den Eltern haben nicht zur Folge, dass gemeinsame eSo (auch in Teilbereichen) ausgeschlossen ist. Hat sich jedoch in der Vergangenheit gezeigt, dass eine gemeinsame Sorge, in welchem Bereich auch immer, dem Wohl der Kinder abträglich wäre, da die Eltern eine solche Regelung dazu benutzen würden, ihre Streitigkeiten weiter zu Lasten der Kinder auszutragen, ist die gemeinsame eSo aufzuheben. Eine Abweichung von der gemeinsamen eSo ist nur geboten, wenn dies das Kindeswohl erfordert. Hierfür müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Sorgerechtsentzug wegen mangelnder kommunikation berlin. Allein der Umstand, dass die Eltern selbst aufgrund der Trennung zerstritten sind, reicht nicht aus für die Annahme, die erziehungsfähigen Eltern könnten sich über wesentliche Belange des Kindeswohls nicht einigen. Im Einzelfall kann es erforderlich sein, als minderschweres Mittel das Aufenthaltsbestimmungsrecht als Teil der eSo einem der Elternteile zu übertragen. In anderen Entscheidungen heißt es dagegen: Es muss gewährleistet sein, dass beide Eltern uneingeschränkt erziehungsgeeignet und gewillt sind, die Verantwortung für die Kinder gemeinsam zu tragen.

Eine Trennung wird für gewöhnlich von etlichen Uneinigkeiten begleitet. Aber spätestens, wenn die Regelung des gemeinsamen Sorgerechts bewerkstelligt werden muss, können Eltern sich nicht davor drücken, vernünftig miteinander zu kommunizieren und zu kooperieren – soweit der Anspruch... Grundsätzlich gilt, dass wenn sich unverheiratete Eltern trennen, das Sorgerecht erst einmal bei der Mutter liegt. Durch die Abgabe einer gemeinsamen Sorgeerklärung kann es aber auch auf beide Elternteile übertragen werden. Wenn es keine Einigung gibt, können Väter seit 2013 das gemeinsame Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter erstreiten. Für eine Verweigerung seitens des Familiengerichts bedarf es dabei einer stichhaltigen Begründung. Sorgerechtsentzug wegen mangelnder kommunikation rosenberg. Auch möglich ist es, ein bestehendes gemeinsames Sorgerecht durch ein alleiniges Sorgerecht abzulösen. Eine Entscheidung darüber obliegt wieder dem Familiengericht, welches sich in seiner Entscheidungsfindung ausschließlich an der Sorge um das Kindeswohl orientiert.

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