§ 10 Selbstständiges Beweisverfahren / Iv. Beschluss Des Gerichts | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe

June 29, 2024, 3:54 am

Leider kommt es immer wieder vor, dass die von dem Gericht ausgewählten Sachverständigen entweder zeitlich oder fachlich überfordert sind, weshalb das Gutachten dann nicht den Anforderungen entspricht, die an ein Gutachten zu stellen sind, mit dem man möglicherweise einen späteren Prozess führen will. Es lohnt sich deshalb für den Antragsteller häufig, einen qualifizierten Privatgutachter zu beauftragen, der vor Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens mithilft, die Beweisfragen zu formulieren und durch sein Privatgutachten die Latte hochlegt, über die der gerichtliche Sachverständige qualitativ springen muss. Selbst wenn diese Kosten für den Privatsachverständigen nicht zu erstatten sind, ist dieser Betrag meist gut investiertes Geld. Häufig genug – gerade bei technisch komplexen Sachverhalten – sind aber sogar die Kosten für den Privatsachverständigen, den man zur Vorbereitung eines Beweisverfahrens einschaltet, erstattungsfähige Kosten (BGH 25. 10. Ausforschungsbeweis selbständiges beweisverfahren abrechnen. 2016 Az. VI ZB 8/16; BGH VII ZB 60/11).

Ausforschungsbeweis Selbständiges Beweisverfahren Muster

95 ff. zu Art. 54). § 10 Selbstständiges Beweisverfahren / IV. Beschluss des Gerichts | Deutsches Anwalt Office Premium | Recht | Haufe. Insoweit ist – wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausführt – die von den Antragstellern begehrte Beweiserhebung tatsächlich "nutzlos", weil sie die von der Antragsgegnerin bereits getroffene Entscheidung, den baulichen Zustand auf dem Grundstück des Beigeladenen auch weiterhin zu dulden, nicht ohne weiteres in Zweifel zu ziehen vermag. Es kommt in diesem Zusammenhang dabei entgegen der Ansicht der Antragsteller weder darauf an, ob Gegenstand der Beweiserhebung auch die Frage sein kann, ob der Zustand einer Sache den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, noch darauf, dass die Antragsteller ihr Beweisthema im Beschwerdeverfahren konkretisiert haben. Vielmehr ist dem Verwaltungsgericht insoweit zuzustimmen, als es ausführt, dass die Antragsteller vorliegend einen Ausforschungsbeweis begehren, der erst Anhaltspunkte für einen Tatsachenvortrag liefern soll und der auch im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich unzulässig ist. Das Vorbringen der Antragsteller, sie würden auf einen Rechtsstreit mit der Antragsgegnerin verzichten, wenn die Beweiserhebung mit einem bestimmten Ergebnis ende, ist demgegenüber allein nicht geeignet, das rechtliche Interesse an der Durchführung des selbständigen Beweisverfahrens zu begründen.

Beispiel: Handtellergroße feuchte Stelle oben links an der Fensterwand des Schlafzimmers. Wer sich daran hält, kann an sich nichts falsch machen. Eine Angabe der Mangel ursachen ist nie erforderlich.

[email protected]